Ein Fall von erfolgreicher Notwehr

Die gesetzeskonforme Möglichkeit der Bürger, Waffen zu besitzen und zu führen, ist ein zuverlässiger Indikator zur Bewertung des Verhältnisses zwischen Ober- und Untertanen. Liberale Herrschaft – gleich ob feudal, monarchisch oder demokratisch verfasst – , hat kein Problem damit, mündige Bürger in Waffen zu sehen.

Machiavelli führt in seinem Werk „Der Fürst“ aus: „Man wird demnach nie finden, daß ein neuer Fürst seine Untertanen entwaffnet hätte; im Gegenteil, wenn er sie unbewaffnet fand, hat er sie immer bewaffnet; denn indem du sie waffnest, werden jene Waffen erst dein; es werden treu Die dir verdächtig sind, und die zuvor treu waren, bestärken sich; aus Untertanen machst du sie dir zu Anhängern.“ Wie immer erweist sich der als Zyniker oder „diabolischer Apostel der Macht“ apostrophierte Staatsphilosoph auch in dieser Frage als kühler Pragmatiker. Es gibt schließlich kaum einen deutlicheren Ausdruck des Misstrauens gegen die eigenen Bürger, als ihnen das Recht zum Besitz und zum Tragen von Waffen zu verwehren – welch fadenscheinige Begründungen auch immer dafür bemüht werden. Am Ende wird die Herrschaft unter Druck geraten, weil ihr die Bürger zunächst das Vertrauen entziehen und in weiterer Folge gar die Gefolgschaft verweigern können.

Auch rezente Denker können der Bürgerentwaffnung nichts abgewinnen. Der bereits als Buchautor hervorgetretene britische Polizeioffizier Colin Greenwood („Police Tactics in Armed Operations“) stellt fest: „Die Waffengesetzgebung (…) ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administratoren und der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung, der stets Misstrauen entgegengebracht wird.“ Prägnanter kann man die wesentlichen Aspekte des privaten Waffenbesitzes nicht auf den Punkt bringen. Weshalb sollte sich eine gerechte und verantwortungsbewusste Staatsführung und deren Organe vor rechtschaffenen bewaffneten Bürgern mehr fürchten als vor Kriminellen, die sich um bestehende Rechtsvorschriften ohnehin nicht scheren? Und warum sollte es im Interesse einer Regierung liegen, mittels restriktiver Gesetze wehrlos gemachte Bürger der Willkür bis an die Zähne bewaffneter Krimineller auszuliefern?

Wie sehr das Gift des allsorgenden Gouvernantenstaates das Denken vieler seiner Insassen bereits deformiert hat, wird an Kommentaren der Medien deutlich, die im Gefolge von Kriminaltaten und deren erfolgreicher Abwehr durch ein Opfer abgesetzt werden. Aktueller Fall: Ein Mann stellt in seinem Haus zwei Einbrecher, schießt und verletzt einen der beiden, der dann unweit des Tatortes gefasst wird, am Oberschenkel. Keine Rede davon, diesen erfolgreichen Fall von Notwehr (die Täter flüchten ohne Beute) anerkennend zu melden. Vielmehr gilt der erste Gedanke sofort dem Täter, der umgehend zum Opfer von Waffengewalt erklärt wird. Der unbescholtene Bürger, der sein Leben, Hab und Gut verteidigt (ob im Einklang mit dem einschlägigen Notwehrparagraphen, wird ein Gericht zu klären haben), wird dagegen an den Pranger gestellt: Hat er denn überhaupt schießen dürfen? Hätte er nicht zunächst abwarten müssen, selbst gewaltsam attackiert zu werden, ehe er eine Waffe einsetzt, usw.? Dass ein durch die Umstände in höchste Anspannung versetzter Mensch nicht die gleiche Muße zur Handlungsentscheidung hat, wie ein Richter, der Tagelang über den Sachverhalt brüten kann, wird in solchen Meldungen stets unterschlagen.

Dabei ist die Sache ganz einfach: Recht muss dem Unrecht niemals weichen! Der Einbrecher verletzt fremde Rechte und muss damit rechnen, mit etwas Pech auf einen wehrhaften Verteidiger zu treffen. Dass für die im zitierten Fall verwendete Waffe keine Besitzerlaubnis vorlag, berührt die Frage der Notwehr nicht.

Dieser Artikel ist soeben in der April-Ausgabe eigentümlich frei Nr. 191 erschienen.


Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher