„Erben ist keine Leistung“ – Steilvorlage für die Neidgenossen

Wenn großbürgerliche Spitzenverdiener wie Bankmanager Andreas Treichl (Erste Group Bank AG) nach Lob und Anerkennung durch die linke Neidgenossenschaft dürsten, tätigen sie Aussagen wie diese: „Ich bin ein Vertreter der Leistungsgesellschaft und erben ist keine Leistung.“ Zum Gaudium der Minderleister, Versager und Sozialisten in allen Parteien setzt er noch eins drauf, indem er sagt, dass „Kinder von sehr reichen Menschen dann auch arbeiten müssen.“ Jakob Zirm von der Wirtschaftsredaktion der ehemals bürgerlichen „Presse“, begegnet dieser „liberalen Idee“ Treichls mit großem Wohlwollen.

Außer Acht lassend, dass es sich bei jedem ohne Zustimmung des Betreffenden geforderten Tribut im Prinzip um Raub handelt, denn kaum jemand zahlt freiwillig Steuern, und die, die das behaupten, leben in den meisten Fällen sogar von Steuern, kann man zweifellos sinnvoll darüber debattieren, ob der Schwerpunkt der Besteuerung eher auf Bestandsgrößen (Vermögen) oder Flussgrößen (Einkommen und Konsum) liegen sollte. Beides hat volkswirtschaftliche Konsequenzen. Beides ist grundsätzlich negativ, denn zwangsweise enteignetes Geld wird jedenfalls in suboptimaler Weise verbraten. Wenn nicht derjenige der es auch verdient hat, über seine Verwendung befindet, ist das immer so.

Immerhin ist das Argument nicht abwegig, dass ein Steuersystem ohne oder mit nur geringen Vermögens- Erbschafts- und Schenkungssteuern, dafür aber hohen Einkommensteuern, tendenziell den Erhalt des Status quo begünstigt. In einem System mit niedrigen Einkommenssteuern und substanziellen Vermögenssteuern, verhält es sich umgekehrt. Man hat also die Wahl: Entweder es wird dem Einzelnen leicht gemacht, ein Vermögen aufzubauen, oder es zu erhalten.

Worüber man in einem Land wie Österreich mit seinen extrem hohen Steuerlasten aber keinesfalls debattieren sollte, sind neue Steuern. Neben der putzigen Forderung nach der Herstellung „sozialer Gerechtigkeit“, muss als Hauptargument für die Einführung von Erbschaftssteuern ja die angeblich angepeilte Entlastung der Lohnkosten herhalten. Das derzeit anfallende Volumen von rund 26,5 Mrd. an Lohnsteuern jährlich, könnte jedoch selbst bei einer Totalenteignung sämtlicher Erbschaften nicht spürbar verringert, werden, wenn, wie von Treichl vorgeschlagen, Unternehmensanteile und landwirtschaftlich genutzter Besitz davon nicht erfasst werden. Der Grund, weshalb die Erbschaftssteuer vom roten Finanzminister Lacina einst abgeschafft wurde, war ja eben ihr vernachlässigbar geringer Nettoertrag. Würde die Erbschaftssteuer erneut eingeführt werden, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Fiskus auf keinen Cent einer anderen Steuerart verzichtete. Wir hätten es vielmehr mit einer weiteren Steigerung der Gesamtsteuerquote zu tun.

Zur von Treichl erhobenen Behauptung hinsichtlich der fehlenden Leistung des Erben: In der Tat ist es keine Leistung, ein Vermögen zu erben. Allerdings war es die Leistung des Erblassers, ein Vermögen aufzubauen. Es ist daher nicht unbillig, Menschen, die beim Aufbau ihres Vermögens bereits jede Menge Steuern abgeführt haben, zuzubilligen, nach ihrem Gutdünken über dessen Schicksal nach ihrem Tode zu entscheiden. Mit welchem Recht nicht die von Erblasser bestimmten, sondern wildfremde Personen in den Genuss dieses Vermögens kommen sollten, die ja dafür ja ebenfalls nichts geleistet haben, liegt völlig im Dunkeln.

Wie verhält es sich mit dem Argument, die Kinder „sehr reicher Menschen“ müssten dann arbeiten gehen, wenn sie ihr Erbe an den Leviathan abtreten müssten? Nun, lassen wir die Definition von „sehr reich“ (50 Mio. Euro Nettovermögen, 100 Mio. oder eine Mrd.?) einmal beiseite. Sehr reiche Menschen pflegen gewöhnlich nicht mit 40 Jahren tot umzufallen. Sie werden dem Sensenmann eher im Alter von 75 oder 80 Jahren begegnen. Bei ihren Kindern wird es sich dann mehrheitlich um fidele 50-Jährige handeln. Sollten die bis dahin tatsächlich Kunstgeschichte oder Genderwissenschaften studiert haben und ansonsten nur auf der faulen Haut gelegen sein? Wohl kaum.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Aussagen Herrn Treichls sind allenfalls dazu geeignet, bei den üblichen Verdächtigen wie Gewerkschaften, VSStÖ, Armutskonferenz, Caritas und Grünen, Beifallsstürme auszulösen. Substanz ist keine dran. Entscheidend ist – schlag´ nach bei Frédéric Bastiat – „…was man nicht sieht“: Wer Vermögen im Erbfall zu enteignen gedenkt, wird ihren Aufbau verhindern oder dafür sorgen, dass sie beizeiten aufgezehrt, ins Ausland in Sicherheit gebracht oder in Stiftungen deponiert werden. In keinem dieser Fälle wäre der künftigen Wertschöpfung, und damit der Basis eines hohen Lohnniveaus, gedient. Ein Mann wie Andreas Treichl sollte das wissen und derart haarsträubende Anbiederungen an die linke Volksfront bleiben lassen.

 

Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher