Erich Foglars bedenkenswerte Idee

Dass die Einnahmen der beruflichen Zwangsvertretungen von Rekord zu Rekord eilen, darf als bekannt vorausgesetzt werden (https://www.agenda-austria.at/grafik-steuern-abgaben/). Besonders die Arbeiterkammern schwimmen in Geld, das sie ihren zwangsbeglückten Mitgliedern Monat für Monat abpressen. Die Aussicht auf eine Regierung ohne Beteiligung der SPÖ, weckte zunächst zarte Hoffnungen, dass ein Zweckbündnis der bürgerlichen Parteien das verfassungsgesetzlich garantierte Monopol der Kammern beenden könnte.

Nach der Kür des amtierenden Wirtschaftsministers, Harald Mahrer, zum Nachfolger von Christoph Leitl in dessen Funktion als Präsident der Bundeswirtschaftskammer, ist damit auch schon wieder Schluss: Noch nicht einmal im Amt, spricht er sich bereits für die Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft – und damit gegen das Selbstbestimmungsrecht der Wirtschaftstreibenden – aus. Apparatschik bleibt eben Apparatschik – gleich ob er aus den Reihen der Neobolschewiken in der Arbeiterkammern stammt, oder von den hauptamtlichen Leistungs- und Wettbewerbsbehinderern in den Wirtschaftskammern kommt. Ehe ein österreichischer Kämmerer eine Wettbewerbshürde beseitigt, eröffnet der Papst ein Bordell.

Im Zuge der Debatte um die Kammerpflichtmitgliedschaft ließ indes der Chef des Gewerkschaftsbundes, Erich Foglar, aufhorchen. Zur Frage einer Abstimmung über die Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern befragt, meinte er, dass man in diesem Fall natürlich nur die jeweiligen Mitglieder befragen sollte, weil alle anderen davon ja nicht betroffen wären und daher auch nichts mitzureden hätten. Damit hat er fraglos recht. Man lässt ja auch nicht Bahnfahrer über die Konditionen einer Mitgliedschaft bei einem Autofahrerclub abstimmen!

Das Beispiel der Autofahrerclubs verdeutlicht übrigens die Fadenscheinigkeit des bei den Apologeten der gesetzlichen Zwangsbeglückung so beliebten Trittbrettfahrerarguments. In den Direktionsetagen von ÖAMTC und ARBÖ ist man jedenfalls noch nicht auf die glorreiche Idee gekommen, sich eine obligate Vertretungsbefugnis im Verfassungsrang ausstellen zu lassen. Und das, obwohl die Leistungen dieser Vereine erheblich nützlicher sind, als die der beruflichen Standesvertretungen. Grundregel: Wer gute Leistungen zu fairen Konditionen anbietet, braucht seine Kunden nicht mit der Knute des Leviathans zum Kauf zu zwingen, sondern findet jederzeit Zuspruch, der auf Freiwilligkeit beruht.

Wie dem auch sei: der brillante Gedanke des Genossen Foglar, hinsichtlich Autonomie und Selbstbestimmung von Betroffenen, verdient jedenfalls Beachtung. Da bekanntlich Selbstbestimmung (und nicht etwa Mitbestimmung!) die Essenz der Freiheit bildet, sollte man aber keinesfalls auf halbem Wege stehenbleiben, sondern diesen Gedanken vielmehr noch weit über den Rahmen des Kammerunwesens hinaus weiterspinnen.

Zum Beispiel auf das Steuersystem bezogen. Hier pflegen ja Krethi und Plethi – besonders die Wähler der Linksparteien – unentwegt Belastungen für Einkommen und Vermögen zu fordern, die sie selbst, mangels Masse, niemals treffen werden. Mit geradezu alttestamentarischen Unerbittlichkeit, wird von Nichtsteuerzahlern gegen Steuerzahler polemisiert. Legale Steuervermeidung und Steuerflucht ins Ausland, sowie illegale Abgabenhinterziehung: Skandal! Hochaktuelles Stichwort: „Paradise Papers“. Eine in mehr als einer Hinsicht minderbemittelte Neidgenossenschaft, bricht wieder einmal in Veitstänze aus. Angesichts der Foglar’schen Überlegungen, mutet das seltsam an! Denn wer weder über ein nennenswertes Einkommen, noch über ein Vermögen verfügt und daher keinen Cent an direkten Steuern zahlt, hat doch nicht über Enteignungsaktionen zu befinden, die ausschließlich die Leistungsträger – und damit die alleinigen Financiers des wohlfahrtsstaatlichen Gemeinwohls – treffen.

Wenn man Herrn Foglars Gedanken logisch weiterdenkt, landet man unweigerlich bei folgender Frage: Ist es logisch und sinnvoll, Transferempfänger über die Steuerlasten ihrer hart arbeitenden Mitbürger mitbestimmen zu lassen? Oder noch deutlicher: Wäre es angesichts der katastrophalen Lage der Staatsfinanzen nicht hoch an der Zeit, das Wahlrecht mit den geldwerten Beiträgen der Bürger zum Gemeinwohl zu verknüpfen? Wie sagt das Sprichwort: „Wenn der Bettler aufs Pferd kommt, reitet er es zuschanden.“

 

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Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher