Finanzminister Schelling als politischer Geisterfahrer mit Höchsttempo unterwegs!

Die jüngste Aussage von Finanzminister Schelling, die „AMS- Gelder wären zu hoch“ und „er wünsche sich HARZ IV wie in Deutschland“, zeigt die Ratlosigkeit der aktuellen  politischen Führung.

Ich helfe den Herren gerne auf die Sprünge.
Zuerst einmal Aufklärung:
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung.  Sie wird durch zwangsfinanzierte Beiträge der Arbeitnehmer durch den Staat verwaltet. Wie wir bereits wissen: „Wo Staat drauf steht, ist Mist drinnen“.
Die Beiträge werden in der Höhe von 6% des Bruttolohnes von den Sozialversicherungen einbehalten (Arbeitgeber haftet).
Ausbezahlt werden im Falle der Arbeitslosigkeit in der Regel ca. 55% des Nettobezuges.

Dieser Satz ist wie die Höchstbemessung des Sozialversicherungsbeitrages nach oben gedeckelt. Maximal 48,30/ Tag gibt es, ohne Familienbeitrag.

Reicht das Arbeitslosengeld nicht aus, wird mit der Mindestsicherung geholfen, die in der Verwaltung der Bundesländer steht.
Es wäre daher auch richtig, dass diese Aufgabe den AMS entzogen und den Magistraten übergeben wird.

Wer die Mindestsicherung in Anspruch nehmen will, darf nicht mehr als  4.139,13 € besitzen.
Eine Einzelperson erhält dann 827,83 € monatlich. Wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen, so besteht Verpflichtung zum Arbeitswillen, um in den Genuss des Leistungslosen Einkommens (Mindestsicherung) zu kommen.

Nicht gerade Beträge, die einem grosse Sprünge ermöglichen. Aber immerhin kann es auch in manchen Fällen ein solides „bedingungsloses Grundeinkommen“ darstellen, um bis zur Geringfügigkeitsgrenze hinzu zu verdienen. Und es sollen auch jene geben, die sich mit Pfusch, Putzarbeiten, Nachhilfe, etc. dieses Grundeinkommen verbessern. Dem System von Krankenkassen, Pensionen und Steuern entgehen auf diesem Wege namhafte Beiträge.

Der Irrsinn, der nun in der gesamten Bemessung für Arbeitslosengeld wie auch Mindestsicherung abläuft, ist daß ein Anreiz geboten wird, das Sicherungssystem auszutricksen und sich mehr zu holen, als es die Erfinder geplant haben.

Doch die Diskussion, die der Finanzminister ausgelöst hat, sollte nicht über Höhe der Unterstützung und mehr Überwachung geführt werden, sondern sie sollte sich auf die grundsätzlichen Aufgaben des Staates konzentrieren.
So können durch Privatisierung der Arbeitslosenversicherung die Leistung für Versicherte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erhöht und, wie man auch bei den KFZ-Haftpflichtversicherungen erkennt, langfristig die Beiträge reduziert werden. Keine Versicherung ist bisher daran Zugrunde gegangen. Im Gegenteil.
Die überlebensnotwendige Mindestsicherung jedoch kann in die Verantwortung der Magistrate übergeben werden.
Und damit der Anreiz zum eigenständigen Verdienst für den eigenen Unterhalt geschaffen wird, braucht’s nicht mehr Überwachung oder sinkende Mindestsicherung, sondern schlicht und ergreifend:
Mehr Netto vom Brutto – 2/3 vom Einkommen für den Menschen statt 2/3 für den Staat.

Dann klappt’s, ganz ohne staatliche Eingriffe, auch mit der Vollbeschäftigung.

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Günther Koller
Sprecher Handwerk & Gewerbe Wien