Friseurbesuche und Covid-19-Tests

Andreas Tögel(ANDREAS TÖGEL, Sprecher für Mittelstand) Nach zwei Monaten Lockdown, in denen die Regierung u. a. auch die Frisiersalons dazu nötigte, ihre Pforten geschlossen zu halten, sehen nicht wenige männliche Zeitgenossen (wie beispielsweise der Autor dieser Zeilen) inzwischen aus wie die Waldschrate. Ausnahmen bilden jene Herrschaften, die Regierungsämter bekleiden – allen voran der hochlöbliche Polizeiminister, der nach wie vor einen tadellosen Kurzhaarschnitt vorweisen kann. Rätsel über Rätsel. Ob bei ihm – zeitgleich mit der Verhängung des Lockdowns – das Kopfhaar schlagartig das Wachstum eingestellt hat? Verfügt seine Ehefrau über das notwendige Geschick, die Haarpracht ihres Gesponses in Form zu halten?

Wir werden es wohl nie erfahren.
Was das gemeine Volk indes erfährt ist, dass es künftig nur dann „körpernahe Dienstleistungen“ in Anspruch nehmen darf (zu denen auch die von Friseuren erbrachten zählen), wenn es einen negativen, nicht länger als 48 Stunden alten Covid-19-Testbefund vorweisen kann, der vom beauftragten Gewerbebetrieb zu überprüfen ist. Ob geplant ist, den betroffenen Gewerbsleuten (zu denen auch Masseure, Fußpfleger und Betreiber von Nagelstudios zählen) Crashkurse zu verpassen, die sie in die Lage versetzen, echte von getürkten Covid-19-Testzertifikaten zu unterscheiden, ist gegenwärtig nicht bekannt.

Klar ist, dass das Pläsierchen eines Friseurbesuches entweder mit einem massiven zusätzlichen Zeitaufwand verbunden sein wird – dann nämlich, wenn man sich an eine der von der öffentlichen Hand betriebenen Teststraßen wendet, wo man schon einmal eine gute Stunde Wartezeit einplanen darf – oder mit Kosten von knapp 40 Euro, wenn man sich dem Test beim Hausarzt, in einer Apotheke oder bei einem anderen privaten Anbieter unterzieht. Dass die Testprozedur äußerst unangenehm ist und im Grunde den Tatbestand einer Körperverletzung nach §223 des österreichischen StGB verwirklicht, (wo es in Absatz eins heißt: Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft), sei hier nur am Rande erwähnt.

Jedenfalls gilt in jedem Fall, dass durch den Test die Knochen teurer werden als das Fleisch. Immerhin kostet ein Herrenhaarschnitt im Durchschnitt keine 20 Euro – beim türkischen Coiffeur des Vertrauens sogar noch weniger. Kein günstiges Kostenverhältnis zum Test, wie vielleicht auch die intellektuell herausgeforderten Mitglieder der Bundesregierung einzusehen in der Lage sind. Von der Notwendigkeit der generalstabsmäßigen Terminplanung eines Friseurbesuches (der Test darf, wie gesagt, nicht länger als 48 Stunden zurückliegen) ebenso zu schweigen, wie von der sich aufdrängenden Vermutung, dass damit der Zunahme der Schwarzarbeit ein Turbolader verpasst wird.

Man kann der Regierung zwar alles Mögliche vorwerfen (die Liste mit Dingen, die man ihr nicht vorwerfen kann, ist indes bedeutend kürzer), aber mangelnde Kreativität, was das pausenlose Verarschen der Bürger angeht, aber nicht.

Da gegenwärtig noch nicht klar ist, wann die Gastronomie wieder aufsperren darf – falls es dann überhaupt noch einen Wirt oder Cafetier gibt, der nicht längst in die Pleite getrieben wurde -, ist auch noch fraglich, ob die den Frieseuren oktroyierte Testregelung auch in Restaurants und Cafés gelten wird. Das hätte schon etwas, denn wie an dieser Stelle bereits vor einigen Wochen angemerkt, könnte die Tasse Kaffee dann summa summarum locker mit mehr als 40,- Euro zu Buche schlagen. Das würde die Umsätze der Gastrobranche bestimmt gewaltig beflügeln und damit der befürchteten Insolvenzwelle wirkungsvoll vorbeugen.

Das bereits anderer Stelle zum Himmel gerichtete Stoßgebet sei hiermit einmal mehr wiederholt: O Herr, lass Hirn regnen!

#FREIE 

Dieser Beitrag erschien auch bei OrtnerOnline am 5.2.21

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