„Geschobene“ Wahlen in Österreich? – Die ekelhafte Doppelmoral der Linken

Nach langer und reiflicher Überlegung haben sich die Freiheitlichen dazu entschlossen, die Stichwahl zur Bundespräsidentschaft beim dafür zuständigen Verfassungsgerichtshof anzufechten. Offenbar ist es in einer großen Zahl von Wahlsprengeln, laut Klagschrift in 94 von 117, zu Unregelmäßigkeiten gekommen – insbesondere im Zusammenhang mit den Wahlkarten, die letztlich den Ausschlag zugunsten des Linkskandidaten Van der Bellen brachten.
Die Reaktionen der üblichen Verdächtigen ließen nicht lange auf sich warten. Die Freiheitlichen seien „schlechte Verlierer“ und sie würden „Weltverschwörungstheorien“ in die Welt setzen, so die Kommentatoren aus den Reihen der Linksparteien. Allerdings steht fest, dass die festgestellten Unregelmäßigkeiten rein zufällig allesamt zugunsten Van der Bellens ausfielen. Deklariert sich jemand, der – unbestrittene – Fehler bemängelt, allein dadurch tatsächlich als „Verschwörungstheoretiker“?
Man stelle sich das gleiche Szenario vor, nur dass der Freiheitliche die Wahl um Haaresbreite für sich entschieden hätte. Was hätte die vereinigte Linke dann wohl getan? Den „guten Verlierer“ gegeben und Herrn Hofer knirschenden Zahnes zu seinem Sieg gratuliert? Wohl kaum.
Die Bilder sind noch sehr gut in Erinnerung als, es begab sich anno 1999, eine Nationalratswahl nicht nach dem Gusto des linken Mobs ausging und wochenlang gegen eine – nach einwandfrei verlaufenen Wahlen – im Februar 2000 gebildete Regierung ohne sozialistische Beteiligung monatelang demonstriert wurde. Die Behörden ließen die Randalierer ungehindert gewähren und auf einem der schönsten Plätze Wiens, dem Heldenplatz, eine als Einsatzzentrale dienende Fetzenburg errichten.
„Widerstand, Schüssel, Haider an die Wand!“ So lautete der Slogan, der von zu den zu schönsten Hoffnungen Anlass gebenden, durch und durch friedfertigen Demokraten, damals in einer Demonstration auf der Wiener Ringstraße skandiert wurde. Verhetzung? Strafbarer Aufruf zu Gewalttaten? Aber nicht doch!. Es waren ja schließlich keine notorisch gewaltbereiten Rechten, sondern naturgemäß harmlose Linke! Quod licet Iovi, non licet bovi.
Soviel zur Frage der Angemessenheit des Einspruchs gegen eine offenbar problematisch verlaufene Wahl. Wenn die linken Kräfte und ihre Herolde in den Medien, die Freiheitlichen nun dafür mit Häme und wüsten Beschuldigungen überziehen, nur weil sie fragwürdige Umstände der Stichwahl vor Gericht bringen, verhalten sie sich so wie jemand, der einen anderen mit Jauche übergießt und sich dann über dessen üblen Geruch mokiert. Aber so sind sie halt, die selbstgerechten linken Spießer, die sich im Alleinbesitz der Moral (der Republik sowieso) wähnen.
Dabei sollte es gerade im Interesse der Linken, die in jedem zweiten Satz die Heiligkeit der Demokratie beschwören liegen, dass deren sinnstiftenden Rituale, die Wahlen nämlich, über jeden Zweifel erhaben bleiben. So unwahrscheinlich es sein mag, dass die Anfechtung (beim rot dominierten VfGH) am Ausgang der Wahl etwas ändert, und egal ob die von den Freiheitlichen behaupteten „Unregelmäßigkeiten“ nur zufällig oder gar geplant eingetreten sind: Es ist von größter Bedeutung, jeden Zweifel am rechtmäßigen Verlauf dieser Wahlen auszuräumen. Bleibt auch nur der Schatten eines Verdachts auf planmäßige Manipulationen übrig, wäre der Schaden für das System unabsehbar.
Sollte sich, durch den Einspruch bedingt, der Termin für die Amtseinführung des ersten grünen Präsidenten Österreichs verzögern, würde die kleine austriakische Welt trotzdem nicht untergehen. Heinz Fischer würde dann eben ein paar gut bezahlte Überstunden einlegen. Und dem neuen Ersatzkaiser bliebe noch ausreichend Zeit dafür, sein Gebiss der dringend notwendigen Generalsanierung unterziehen zu lassen.

Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher