Gewaltentrennung und Meinungsfreiheit war gestern – Der Leviathan zeigt seine hässliche Fratze

 

„Kriminelle sind zu jeder Zeit in jedem Land eine Minderheit. Der Schaden, den sie der Menschheit zufügen, ist klein verglichen mit dem blutigen Schrecken der Kriege, Verfolgungen, Enteignungen, Hungersnöte, Versklavungen und Zerstörungen, die auf die Tätigkeit der Regierungen zurückzuführen sind.“

Ayn Rand

 

Ein Sprichwort besagt „Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.“ Mag der zweite Teil noch stimmen, so ist der erste unserer Tage überholt. Seit der Abschaffung Gottes, des Sieges des Rechtspositivismus und der Etablierung des alle Lebensbereiche durchdringenden Staates, kann davon nämlich keine Rede mehr sein. Es ist nicht die Hand Gottes in der wir uns vor Gericht befinden, sondern die des Staates, des, wie F. Nietzsche meint, „kältesten aller kalten Ungeheuer“.

Was ist aus der von John Locke und Montesquieu erdachten Gewaltentrennung geworden? Was ist übriggeblieben von den „Checks and Balances“, die von den Gründervätern der USA formuliert wurden, als sie die Verfassung der USA schrieben? Wenig bis nichts – und zwar beiderseits des Atlantiks. Hüben wie drüben befinden sich Gesetzgebung und Exekutive in denselben Händen. Kontrolle der Regierungen durch die Parlamente? Fehlanzeige. Die Parlamente sind zu regierungshörigen Abstimmungsmaschinerien verkommen. Gesetze werden faktisch von Ministern gemacht, nicht von Parlamenten. Und wer tatsächlich meint, in der Demokratie ginge das Recht vom Volke aus, glaubt mutmaßlich auch an den Osterhasen.

Besonders verheerende Konsequenzen zieht die Politisierung der Justiz nach sich, wie sie besonders für totalitäre Systeme typisch ist. Dann werden nicht mehr nur die Gesetze nach Lust und Laune der herrschenden Eliten formuliert, sondern auch von der Justiz konsequent und einseitig gegen deren Kritiker eingesetzt. Man kennt das von den Schauprozessen der Sowjetunion ebenso wie von den einschlägigen Gerichtsinszenierungen der deutschen Nationalsozialisten. Was die intellektuell zwar schwachen, politisch aber übermächtigen Obertanen am wenigsten ertragen können, ist nämlich Kritik. Die gilt es zu unterdrücken.

Nicht umsonst ist der Begriff „vorauseilender Gehorsam“ im Dunstkreis des Staates entstanden. Nicht in der Privatwirtschaft tätige Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse jederzeit beendet werden können, sondern ausgerechnet unkündbare Beamte waren und sind es, die sich durch diese spezielle „Tugend“ auszeichnen. Da Leistung im öffentlichen Dienst entweder keine Rolle spielt, oder nicht messbar ist, wird sie durch politische Willfährigkeit ersetzt, wenn es um Karrieren geht. An die Stelle „rücksichtsloser Egoisten“, als die privatwirtschaftlich aktive Akteure gerne denunziert werden, treten im Staatsdienst politisch korrekte Spießer und Sykophanten.

Ein eben veröffentlichtes Urteil gegen einen Kritiker der Regierungspolitik der letzten Jahre, ist bezeichnend. Es geht um einen Fall von „Verhetzung“ nach § 283 StGB. Der Beklagte, ein pensionierter Notar, wurde (bislang nicht rechtskräftig) zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hat, nach Meinung der mit der Causa befassten Richterin „…in einer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbaren Weise gegen eine nach dem Kriterium der Religion definierten Gruppe, den Islam, gehetzt und zur Gewalt gegen diese Gruppe aufgefordert.“

Die inkriminierten Textpassagen wurden auf einer vom Beklagten betriebenen Internetplattform namens „Querschüsse“ veröffentlicht.

Über die Unmöglichkeit, Kritik und Hetze nach objektiven Kriterien auseinanderzuhalten, wurde schon viel Kluges geschrieben. Es erübrigt sich, das an dieser Stelle zu wiederholen. Verhetzungsparagraphen sind Gummiparagraphen, die dazu gedacht sind, Dissidenten das Maul zu stopfen. „Bestrafe einen und erziehe hundert.“ Diese Erkenntnis Mao Zedongs ist auch den hiesigen Dressureliten offensichtlich geläufig.

Ein direkter „Gewaltaufruf“ ist in den zur Urteilsbegründung herangezogenen Textpassagen für den Autor dieser Zeilen nicht erkennbar. Der geneigte Leser mag sich selbst sein Bild machen (Link zum Urteil am Ende des Textes). Es geht vielmehr um die Antwort auf eine ausdrücklich so bezeichnete „Kriegserklärung“. Wenn diese Antwort nicht mehr zulässig sein sollte, müsste auch das Bundesheer abgeschafft werden.

Ungeachtet der Äußerungen, wegen der die Verurteilung erfolgte, fällt jedenfalls die Urteilsbegründung auf. Darin geht es nämlich nicht nur um den Beklagten, sondern auch um die Leser seiner Einträge, denen von Frau Rat folgendes beschieden wird: Der verständige Durchschnittsleser gegenständlicher Website www.querschuesse.at ist ein politisch rechts orientierte Internetuser, welcher eine ablehnende Haltung zu Migranten, Flüchtlingen, insbesondere Muslime, und infolgedessen eine negative Einstellung zur österreichischen Flüchtlingspolitik, welche diesen Personen die Einreise nach Europa im Zuge der sogenannten „Flüchtlingskrise“ im Sommer 2015 ermöglichte, hat. Der an diesen Inhalten und an deren tendenziös pauschal urteilenden Betrachtung interessierte Adressatenkreis ist nicht an einer sachlichen und/oder kritischen Hinterfragung der angesprochenen Themen, sondern vielmehr an einer Bestätigung der gemeinsam geteilten Meinung interessiert (die enthaltenen Grammatikfehler wurden 1:1 übernommen, Anm.).

Die Richterin verfügt offenbar über hellseherische Gaben, da sie über die politische Orientierung und Befindlichkeit Tausender ihr völlig unbekannter Personen im Bilde zu sein vorgibt. Die Unterstellung, dass die Leser der Internetseite nicht an einer „…sachlichen und/oder kritischen Hinterfragung der angesprochenen Themen…“ interessiert sind, sondern de facto an einer Bestätigung ihrer dumpfen Vorurteile, ist eine pauschalisierende Ungeheuerlichkeit, die ihresgleichen sucht. Da die Frau eine „rechte Orientierung“ ganz offensichtlich negativ bewertet, kann darauf verzichtet werden, nach ihrer eigenen politischen Gesinnung zu forschen.

Wir stehen im Begriff, mit Riesenschritten hinter die Errungenschaften der Aufklärung zurückzufallen. Nicht mehr der Gebrauch des Verstandes und die Unterscheidung von wahr und falsch zählen, sondern die „gute“ (linke) oder „böse“ (rechte) Weltanschauung. Verbrechen, die tatsächlich geschädigte Opfer zurücklassen (z. B. durch Raub, Körperverletzung oder noch schlimmeres) scheinen für die Justiz weniger interessant zu sein als Meinungs- und Gesinnungstatbestände sowie „Hasspostings“ – allesamt „opferlose Delikte“. Doch nach wie vor gilt der Grundsatz: ‚Sticks and stones will break my bones, but words will never harm me‘.

Die Regierung steht im Begriff, sich ein neues Volk zu suchen, da das alte an ihren Offerten nicht mehr interessiert ist. Kritiker der seit 2015 gewaltig an Fahrt gewinnenden Islamisierung sind ihr daher zuwider. Da Anklagen und Urteile im Sinne der politischen Machthaber der Karriere von Staatsanwälten und Richtern nicht abträglich sein dürften, ist nach der Verschärfung des Verhetzungsparagraphen mit einer Flut von Gesinnungsprozessen gegen politisch Missliebige zu rechnen. Dass damit die Akzeptanz der Regierung und die allgemeine Wertschätzung für den Staat weiter beschädigt werden, erscheint der Nomenklatura offenbar als ein in Kauf zu nehmender Preis für den (vorläufigen) Machterhalt.

Link zum Urteil

Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher