Mein und Dein

Mein und Dein

Das fatale Ende einer Unterscheidung Dem Internetlexikon Wikipedia ist zu entnehmen: „Eigentum (…) bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.“ Fraglich ist, ob bei einem Fehlen dieses „umfassenden Herrschaftsrechts“, das die volle, willkürliche Verfügbarkeit des Herren...
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