Der Staat schafft Rechtsbrecher

Wie der Staat am 30. Juni mutwillig Rechtsbrecher produzieren wird

Zwischen Vorsatz und Handlung besteht ein erheblicher Unterschied. Nicht der Wunsch einer Person, einen Porsche anzuschaffen ist relevant. Was gilt ist, ob sie tatsächlich einen kauft. Nicht behauptete, sondern realisierte Präferenzen zählen. Wenn einer ein Auto besitzt, das Tempo 250 zu fahren imstande ist, heißt nicht, dass er es auch tut. Und wenn jemand tatsächlich mit 250 Sachen über eine leere, sechsspurige Autobahn fegt, wird er auch dadurch noch nicht zum Kriminellen – solange er damit niemandem schadet. Wer indes im Schritttempo in eine Menschengruppe rollt und dabei Schaden anrichtet, handelt schuldhaft, wird schadenersatzpflichtig und strafbar. Nur der „Erfolg“ – im genannten Fall der Schaden Dritter – zählt.

Ob einer sich bekifft, sexuelle Dienstleistungen von (männlichen oder weiblichen) Huren in Anspruch nimmt, politisch unkorrekte Literatur oder Waffen sammelt, den ungebremsten Zustrom illegaler Einwanderer und die massenmediale Propaganda fürs Schwulsein nicht toll findet und bei Rotlicht eine unbefahrene Straße überquert, geht keinen etwas an. „Opferlose Verbrechen“ gibt es in einer Gesellschaft freier Bürger nicht. Regeln haben den Sinn, konfliktfreies Zusammenleben zu ermöglichen, nicht aber den, Bürger zu gängeln oder zu kriminalisieren.

Von einer Gesellschaft freier Bürger sind wir heute allerdings beinahe so weit entfernt, wie die FDP oder die Neos vom Liberalismus. Nie zuvor hat es eine politische Führung gewagt, so rigoros und unverfroren in die privaten Belange der Bürger hineinzuregieren, wie es die Eliten unserer Tage tun. Während dem liberalen Freisinnigen der selbstbestimmt lebende Bürger im Nachtwächterstaat vorschwebt, bauen die totalitären Sozialisten in allen Parteien emsig am allsorgenden (und allmächtigen) Gouvernantenstaat, der versucht, den Bürger pausenlos zu bevormunden und vor sich selbst zu beschützen – und das 24 Stunden täglich.

Ein bevorzugtes Betätigungsfeld der anmaßenden Systemlinge ist die Reglementierung des privaten Waffenbesitzes. Des legalen Waffenbesitzes wohlgemerkt, denn illegale Waffen interessieren sie nicht. Denn dass Verbrecher (gleich ob Einzeltäter, Bandenmitglied oder Terrorist) sich keinen Moment lang um ihren Regulierungswahn scheren, leuchtet auch EU-Kommissaren ein – vielleicht sogar dem ambitiösen Herrn Schulz. Kriminelle Waffenbesitzer irritieren also keinen von ihnen. In ihrem Fadenkreuz steht allein der rechtstreue Legalwaffenbesitzer. Je weniger (legale) Waffen in Privathand, desto besser – so der durch nichts belegte Glaube. Es gibt keinerlei empirische Grundlage, die diese Annahme stützen würde. Eher scheint das Gegenteil der Fall zu sein! Trotzdem reiht sich – nicht selten unter dem Eindruck einer eben begangenen Bluttat – eine „Verschärfung“ des Waffengesetzes an die nächste. Ein im Hinblick auf Zahl und Schwere der begangenen Gewaltverbrechen erwünschtes Ergebnis gibt es jedoch nicht zu vermelden – am allerwenigsten dort, wo sich die Lust am rigorosen Verbieten bisher am hemmungslosesten ausgetobt hat – nämlich ausgerechnet im einst so liberalen Großbritannien. Wenn es einen kausalen Zusammenhang zwischen Gewaltkriminalität und Waffen in Privathand gibt, dann lautet sie: „More guns, less crime“ (Link). Dabei handelt es sich um eine mit einer Überfülle von Daten gestützte Untersuchung des US-Ökonomen John Lott. Aber darum, tatsächlich Gewaltkriminalität zu verhindern, geht es den Obertanen ja ohnehin keine Sekunde lang. Wie etwa sollte durch die derzeit laufende Erfassung aller in Privathand befindlichen (legalen) Feuerwaffen in einem behördlichen Zentralregister auch nur eine einzige Bluttat verhindert werden? Wer wäre dumm genug zu glauben, dass das gelingt?

Die ganze sauteure Prozedur ist – im Hinblick auf die zugrunde liegende Behauptung, damit mehr Sicherheit schaffen zu können – klarerweise purer Nonsens. Die dafür zu erhebende Datenmenge ist aber gewaltig. Allein in Österreich wird die Zahl der zu erfassenden Waffen von Fachleuten auf mehrere Millionen Stück geschätzt. Zehntausende Arbeitsstunden dafür abzustellender Bürokraten und der nicht unerhebliche Aufwand der Meldepflichtigen werden die Sicherheitssituation nicht verbessern.

Der entscheidende Punkt indes ist, dass es viele Betroffene gibt, die dieser hoheitlichen Anmaßung einfach nicht folgen werden. Die magere Zahl der bislang registrierten Waffen (am 30. Juni des Jahres endet die Frist zur Registrierung und bislang wurden nur ein paar Prozent des mutmaßlichen „Altbestandes“ gemeldet) lässt jedenfalls darauf schließen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sei es aus Unwissenheit (schließlich wurden die Waffen beim Erwerb ja schon einmal – nämlich vom Händler – im Waffenbuch erfasstwarum also nochmals melden?), sei es, weil viele in der Vergangenheit bereits schlechte Erfahrungen mit der Behörde gemacht haben (so wurde etwa das Erbrecht für bestimmte Waffentypen abgeschafft und bestimmte Munitionstypen entschädigungslos (!) enteignet. Außerdem ist der schikanöse Umgang der Behörden mit gesetzestreuen Waffenbesitzern an der Tagesordnung, weil sie Angst vor der einer Einführung einer Waffensteuer haben oder weil sie dem Staatzu Rechtgrundsätzlich misstrauen. Schließlich kann die Registrierung ja als Vorbereitungshandlung zur Enteignung verstanden werden. Dann, so werden viele denken, lieber nicht melden und sich ungestört seines rechtmäßig erworbenen Eigentums erfreuen. Der Preis für die Aufrechterhaltung ihrer Anonymität ist allerdings hoch: Er besteht in der Kriminalisierung ihres bislang rechtmäßigen Verhaltens. Anständige, rechtschaffene Bürger werden vom Staat mutwillig zum Gesetzesbruch getrieben. Es ist, als ob auf einer übersichtlichen, schnurgeraden sechsspurigen Autobahn Tempo 80 verhängt würde…

Angesichts des Fehlens einer plausiblen Begründung für die Registrierungsaktion stellt sich die Frage nach deren Sinn. Zwar sollte grundsätzlich nicht von Vornherein böse Absicht unterstellt werden, wo auch pure Dummheit walten könnte. Was gegen die These von der Dummheit spricht: Dumme Menschen erklimmen in (demokratischen) Systemen niemals die Spitze. Nur die Skrupellosesten und Verschlagensten schaffen es an die Spitze. Und zur Bosheit bedarf es eines Minimums an Intelligenz…

Die Ziele der Nomenklatura liegen auf der Hand: Die Systemtrottel sollen in völliger Abhängigkeit von den Wohltaten der hohen Politik und in absoluter Wehrlosigkeit gehalten werden. Dazu bedarf es deren systematischer Desinformation durch die (durch das Medienrecht kastrierten und/oder mit Subventionen und Inseraten gekauften) Massenmedien. Eine einigermaßen objektive Berichterstattung zur Frage des privaten Waffenbesitzes wird man in den Hauptstrommedien daher vergeblich suchen. Rechtmäßige Waffenbesitzer werden prinzipiell als psychisch defekte, gewaltbereite, selbstverständlich „rechte“ Narren denunziert.

Dieser medialen Erregung wird aber bald weitgehend der Boden entzogen sein – einfach weil die Zahl der rechtmäßigen Waffenbesitzer drastisch zurückgehen wird. Die Menge der im Umlauf befindlichen Waffen dagegen wird sich keineswegs verringern: Legale Waffen werden indes zu illegalen und rechtmäßige Waffenbesitzer zu Kriminellen. Was für ein Erfolg! Wo der Waffenbesitz zum Verbrechen wird, dort haben eben nur noch Verbrecher Waffen. Daß der Staat – womöglich gewalttätige – Rechtsbrecher braucht, um die wehrlosen, schutzsuchenden Bürger an seine Rockfalte zu treiben, ist einsichtig. Ob es allerdings sehr schlau ist, Hunderttausende dieser harmlosen Individuen selbst zu Rechtsbrechern zu machen, steht dahin…


Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher