Quote statt Qualifikation – Wie Deutschland seine Konkurrenzfähigkeit ruiniert

Eine im internationalen Wettbewerb erfolgreiche Produktion von Waren und Erbringung von Dienstleistungen, hängt entscheidend von der optimalen Auswahl des handelnden Personals ab. Für gewinnorientierte Privatunternehmen kann das zu einer Überlebensfrage werden. Es sollte daher selbstverständlich sein, daß ausschließlich die Qualifikation der Bewerber für Stellenbesetzungen relevant ist. Doch die Bedeutung der fachlichen Eignung wird infolge des durch die Politik des Gender Mainstreamings ausgelösten Quotenfimmels immer weiter zurückgedrängt. Jüngstes Beispiel für die wirtschaftliche Autodestruktion in der Spätzeit des Wohlfahrtsstaates, ist die in Deutschland soeben beschlossene Frauenquote für Aufsichtsräte. Ab 2016 sollen, nach dem Willen der schwarzroten Großkoalitionäre, 30 Prozent aller derartigen Positionen für Frauen reserviert sein. Lang wird es wohl nicht dauern, bis Österreich in dieser Angelegenheit nachzieht.

Wären Talente, Meriten und Fertigkeiten zwischen den Geschlechtern gleich verteilt, würde daraus kein Problem erwachsen. Diese Voraussetzung ist indes nicht erfüllt. Wer untersucht, welche beruflichen Tätigkeiten Frauen mehrheitlich anstreben, wird feststellen, daß es erhebliche Abweichungen von den Zielen der Männer gibt – und zwar auf allen Qualifikationsebenen. Weibliche Pflichtschulabsolventen bevorzugen Lehrberufe wie Friseurin, Verkäuferin oder Bürokauffrau, während Burschen sich mehrheitlich technischen Berufen zuwenden. Frauen, die Straßen pflastern, Dächer decken oder am Hochofen stehen, sind daher rar. Auch bei Absolventen höherer Schulen und akademischer Studien klaffen die Präferenzen der Geschlechter deutlich auseinander: Streben Frauen häufig Karrieren in „weichen“ Berufen an, zieht es Männer eher in die „harte“ Welt wettbewerbsorientierter Sparten. Hier ist nicht der Platz, zu ergründen, warum es so ist.

Faktum ist, daß zum Beispiel die Zahl der Absolventinnen technischer Studienrichtungen weit geringer ist als jene der Absolventen. Das ist kein Problem, so lange der Staat sich nicht in privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und -Nehmern einmischt. Frauen werden eben ihren Interessen folgen (in aller Regel also keine Karriere in der Rüstungsindustrie anstreben) und Männer den ihren – und eher nicht im Nagelstudio anheuern.

Probleme tauchen erst dann auf, wenn den Betrieben einseitig und willkürlich festgelegte Quoten oktroyiert werden, die nicht mit entsprechend ausgebildetem, weiblichem Personal besetzt werden können. Liegt der Anteil von Frauen mit bestimmten Schlüsselqualifikationen unter jenem der geforderten Anstellungsquote für solche (Führungs-)Aufgaben, geraten die betroffenen Branchen in Probleme. Es fällt übrigens auf, daß es bei Frauenquoten stets um saubere, gut bezahlte Positionen geht, niemals aber um Tätigkeiten im Bereich körperlich schwerer Drecksarbeiten, die großzügig und obligatorisch den Männern überlassen werden. Von Forderungen nach Frauenquoten in der Kanalbrigade, für Gerüstarbeiter oder Starkstrommonteure, wurde bislang jedenfalls nichts bekannt.

Zu den praktischen Konsequenzen des Quotenirrsinns, von denen die Mitglieder des Politbüros naturgemäß keine Ahnung haben, da sie die ungastlichen Niederungen des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs im Regelfall nie kennengelernt haben: Die deutsche Industrie ist vom Maschinenbau und Automobilsektor geprägt. In der Motorenentwicklung oder in anderen für diese Branchen entscheidenden Schlüsselqualifikationen, sind aber Frauen kaum zu finden. Da der Anteil der in einschlägigen Berufen qualifizierten Frauen weit unter jenem der Männer liegt, werden suboptimale Personalbesetzungen die logische Folge sein.

Selbst Politschranzen, die ihr ganzes Leben in geschützten Werkstätten zugebracht und Intellektuellen, die ihre Elfenbeintürme nie verlassen haben, sollte einleuchten, daß es von Vorteil ist, wenn in der Privatwirtschaft tätige Führungskräfte vom Geschäftsgegenstand ihrer Dienstgeber etwas verstehen. Daran allerdings scheint keiner von ihnen auch nur einen Gedanken zu verschwenden…

Die zerstörerische Konsequenz von Frauenquoten wird sofort deutlich, wenn man den Blick nicht auf börsennotierte Großunternehmen, sondern auf kleine Betriebe richtet. Man stelle sich einen einfachen Handwerksbetrieb vor: Da macht sich etwa ein Schmiedemeister selbständig, investiert sein mühsam zusammengespartes Geld in seinen Betrieb (oder er verpfändet das Dach über seinem Kopf, um einen Bankkredit zu besichern), engagiert einige Leute und plötzlich schreibt der Staat ihm eine Frauenquote für seine Mitarbeiter vor. Da er die nicht mit qualifiziertem Personal besetzen kann (und das gilt nicht nur für Schmiede, sondern für Dutzende andere Handwerksgewerbe in gleicher Weise), muß er entweder schließen oder ungeeignete Kräfte anheuern, um dem Gesetz zu genügen.

Mag sein, daß die Auswirkungen von Quotenvorschriften bei Großbetrieben weniger dramatisch ausfallen, als das bei KMU der Fall wäre. Welche Konsequenz die Beschäftigung unqualifizierten Personals für die Produktivität eines Unternehmens hat, ist indes – ungeachtet seiner Größe – klar: Sie nimmt ab. Sei es, weil fachliche Nieten gehäuft Fehlentscheidungen treffen, oder weil Frauenquotenpositionen faktisch doppelt besetzt werden müssen – nämlich zusätzlich mit einem Mann, der weiß, worum es geht. Was das in Zeiten globalisierten Wettbewerbs zu bedeuten hat, dürfte auf der Hand liegen: Wer den Standort seines Unternehmens nicht längst ins Ausland verlegt hat, wo man ihn mit weniger anmaßenden Regulativen quält, verfügt jetzt über einen weiteren Grund, bei künftigen Investitionsentscheidungen einen großen Bogen um Deutschland zu machen.

Doch die ausschließliche Beschäftigung mit den wirtschaftlichen Konsequenzen von Quotenvorschriften greift zu kurz. Damit wird das dem Quotendenken innewohnende, entscheidende Problem nämlich gar nicht erfaßt. Dessen wichtigster Aspekt ist die rücksichtslose Mißachtung von Eigentümerrechten! Egal, wie groß ein in Privathand befindliches Unternehmen ist; Gleich, ob es sich um eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft handelt: Sie wird mit privaten Mitteln und auf privates Risiko betrieben. Es gibt daher keinen Grund, weshalb Staatsagenten, die weder etwas von der Unternehmensführung verstehen, noch am Unternehmensrisiko beteiligt sind, in betriebsinterne Entscheidungen – etwa in Fragen der Stellenbesetzung – eingreifen sollten.

Es geht um die Frage: Freiheit oder Zwang? Privat oder Staat? Es geht schlicht und ergreifend um einen weiteren Schritt zur Ausdehnung der politischen Macht zu Lasten der Bürger. Bewerkstelligt durch einen weiteren Anschlag auf das Privatrecht und die weitere Relativierung des Wertes privaten Eigentums.

Mit Quotenvorschriften ist daher nicht nur eine Beschädigung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen verbunden, sondern – viel schlimmer noch – ein weiterer Anschlag auf die Freiheit. „Blühende Landschaften“ werden auf diese Weise weder entstehen noch bewahrt werden. Jedenfalls nicht in Deutschland…

Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher