Waffengesetze bringen Sicherheit. Fragt sich nur: Wem?

Was man sieht und was man nicht sieht“, lautet der Titel eines in liberalen und libertären Kreisen überaus beliebten Klassikers aus der Feder von Frédéric Bastiat. Darin geht es um die als Folge bestimmter Entscheidungen und Handlungen nicht realisierten Möglichkeiten. Der „Trugschluss des zerbrochenen Fensters“ ist das bekannteste Beispiel. Geld, das aufgewendet werden muss, um eine zerbrochene Scheibe zu ersetzen, kann nicht anderweitig ausgegeben werden. Die nicht realisierten Ziele – etwa die Anschaffung eines neuen Pullovers – bleiben aber nicht nur unerkannt, sondern meist auch unbedacht. Nicht anders verhält es sich in vielen anderen Fällen, in denen der Blick nur auf die Konsequenzen tatsächlich realisierter Handlungen, nicht aber auf die unterbliebenen Alternativen fällt.

Man freut sich zum Beispiel über ein hohes Maß an Arzneimittelsicherheit, das durch rigorose Zulassungsverfahren sichergestellt wird, übersieht aber die infolge jahrelanger Verzögerungen einer Markteinführung entgangenen Therapiemöglichkeiten durch Medikamente, auf die viele Patienten dringend angewiesen sind. Im Rahmen dieses Beitrags interessiert die Wirkung rigoroser waffengesetzlicher Restriktionen. Die Formel: „Weniger Waffen gleich mehr Sicherheit“ ist einfach zu schön und eingängig, als dass Otto Normalverbraucher sie ernsthaft in Zweifel ziehen würde. Eine Waffe, die es nicht gibt, kann eben auch keinen töten. Das leuchtet ein.

Die Kosten der Entwaffnung

Mit eben diesem Problem haben sich Aaron S. Zelman (Direktor der „Jews for the Preservation of Firearms Ownership“) und Richard W. Stevens in ihrem bereits 2001 erschienenen Buch „Death by Gun Control“ (Tod durch Regulierung des Waffenbesitzes) beschäftigt. Der Untertitel sagt bereits alles: „Die menschlichen Kosten der Opferentwaffnung“. Schlag nach bei Bastiat: Die durch Waffen in den Händen der Guten verhinderten Untaten der Bösen sieht man nicht.

Die in dem Buch enthaltene Liste blutiger Schandtaten, die viele Regierungen allein im zurückliegenden Jahrhundert an ihren Bürgern verübt haben, rechtfertigt jeden Widerstand gegen Entwaffnungsversuche. Denn wer über keine wirksamen Mittel zur Selbstverteidigung verfügt, ist jeder Willkür wehrlos ausgeliefert. Das gilt für Übergriffe staatsbediensteter Gewalttäter gleichermaßen wie für jene auf eigene Rechnung Tätiger. Die im Buch enthaltene Liste spricht eine klare Sprache: An die Höhe der Leichenberge, wie sie von Staatsschergen immer wieder produziert werden, reichen jene privater Krimineller nicht heran. In der Türkei traf es die Armenier, in der jungen UdSSR die Kulaken, im nationalsozialistischen Deutschland die Juden, und so weiter. Der Ablauf war und ist immer gleich: Zuerst werden die Waffen registriert, dann deren Besitz bestimmten Personen (oder Gruppen) verboten, dann die Waffen konfisziert und die wehrlosen Menschen anschließend deportiert und ermordet.

Aus der Geschichte nichts gelernt

Wer ernsthaft glaubt, dass derartige Ereignisse sich unserer Tage nicht wiederholen können, hat die von der Geschichte erteilten Lehren nicht begriffen. Da es – besonders in wohlfahrtsstaatlichen Demokratien mit allgemeinem Wahlrecht – bevorzugt solche Individuen in die Politik treibt, die ihren Mitmenschen nicht dienen, sondern sie beherrschen wollen, liegt auf der Hand, dass ihnen jedes Mittel zur Zementierung ihrer Regierungsgewalt recht ist. Gehirnwäsche ist ein Mittel dazu. Waffengesetze sind ein anderes.

Der Umstand, dass es so gut wie keinen Lebensbereich mehr gibt, der nicht von der Regierung ausgespäht und kontrolliert wird, zeigt, wohin die Reise geht: Schon jetzt existieren nur noch Restbestände an Freiheit.

Davon abgesehen: Auf der Grundsatzebene sind waffenrechtliche Restriktionen absolut unvertretbar, denn das Recht auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück, wie es in der Präambel zur US-Verfassung so elegant heißt, bedingt das Naturrecht auf Selbstverteidigung. Leben und Freiheit des einzelnen Bürgers können in niemandes Händen besser aufgehoben sein als in seinen eigenen.

 

Dieser Artikel ist zuerst in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „eigentümlich frei“ erschienen.

 

Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher