Wehrpolitik

Wehrpolitische Grundsatzerklärung der Freidemokraten

  1. Die Neutralität ist keine weitere außenpolitische Voraussetzung mehr, um den sicherheitspolitischen Anforderungen der Gegenwart und Zukunft zu genügen
  2. Die zukünftige Sicherheitspolitik möge sich im Rahmen eines europäischen Bündnisystemes abbilden
  3. Die Aufstellung von Truppen / militärischen Verbänden in bedrohungsgerechter Zahl und Güte ist zur Eigensicherung wie als Beitrag zu diesem Bündnissystem unerlässlich
  4. Die Aufstellung von Truppen zu bloß demonstrativen Zwecken und ohne Aussicht auf erfolgreiche Auftragserfüllung wird abgelehnt
  5. Liberale wollen dem Staat nicht die Macht über ein Söldnerheer geben.

Wehrpflicht ist folglich nicht nur die Pflicht des Bürgers für das Gemeinwesen einzutreten, sondern auch die Pflicht des Staates, seine Bürger an der Waffe zur Verteidigung seiner und ihrer Freiheit auszubilden.

Die Wehrpflicht soll beibehalten werden, um folgende Optionen der militärischen Sicherheitspolitik zu ermöglichen:

  1. in einem Einsatzfall die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte zu gewährleisten
  2. im Verteidigungsfall Personalersatz sicherzustellen, um Ausfälle abzudecken
  3. die Führungsfähigkeit besonders der unteren taktischen Führung dauerhaft wirklichkeitsnahe anzulegen
  4. Im Falle von humanitären Auslandseinsätzen, Auslandseinsätzen mit friedenserhaltenden oder friedenserzwingenden Aufgabenstellungen Nachhaltigkeit im Personalwechsel sicherzustellen

Die Wehrpflicht soll beibehalten werden, um folgende staatspolitische Zielsetzungen zu erfüllen:

  1. eine Bürger- und Parlamentsarmee zu schaffen, die aus der Mitte des Volkes und von allen maßgeblichen politischen Kräften getragen wird
  2. die Einbindung breiter Bevölkerugsschichten in die Verantwortung für die Sicherheitspolitik herzustellen und ihre aktive Teilnahme an dieser zu gewährleisten
  3. demokratische Kontrolle in Verbindung mit Sachkunde in militärischen Fragen im Volk verankern, um den Streitkräften entsprechenden wehrpolitischen Rückhalt zu geben

Dienstpflicht und Streitkräftestruktur

Im Sinne der Verpflichtung des Staates, seine Bürger an der Waffe zur Verteidigung seiner und ihrer Freiheit auszubilden ist jedem Mann und jeder Frau eine einsatzgerechte Ausbildung an der Waffe anzubieten.

Es gilt eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und das Freiwilligkeitsprinzip für Frauen.

Das Heer gliedert sich in sofort einsatzbereite Kaderpräsenzeinheiten, teilmobilmachungsabhängige Kaderpräsenzeinheiten und wird ergänzt um eine nach dem Milizsystem aufgebaute mobilmachungsabhängige Landwehr.

Die Streitkräftestruktur hat so ausgerichtet zu sein, daß administrative und friedensmäßige bedingte Aufgaben durch festangestelltes Personal und nicht durch Wehrdienstleistende zu erfüllen sind.

Das Dienstrecht hat den Erfordernissen militärischer Zweckmäßigkeit zu entsprechen und ist an den Bedürfnissen der Einsatzerfordernisse zu orientieren.

1. Forderung: Schaffung eines geeigneten Heeresgefolges und Abschaffung der sogenannten Systemerhalter Grundwehrdiener

2. Forderung: Schaffung eines Soldatenrechtes und Abschaffung des Beamtendienstrechtes für die Truppe

Mit einer Dienstpflicht von 6 Monaten für den einfachen Soldaten kann das Auslangen gefunden werden, insoferne auf einen körperlich und gefechtsausbildungsrelevant fordernden viermonatigem Grundwehrdienst (generell 16 Stunden Tag inkl. Samstage = 96 Stunden Woche) eine zweimonatige Dienstpflicht in der Landwehr, verteilt auf Truppenübungen alle zwei Jahre im Ausmaß von einer Woche folgt. Damit endet die Dienstpflicht – ausgenommen den Fall des § 2 Wehrgesetz – einschließlich des Beordetenstandes in der Landwehr grundsätzlich 18 Jahre nach dem Grundwehrdienst, jedenfalls aber erst mit Ableistung der letzten Truppenübung. Für Landwehrkader gelten gesonderte Bestimmungen.

In Summe werden 21.000 Berufssoldaten und 157.000 Mann mobilgemachtes Heer nach Beurteilung der derzeitigen Bedrohungslage und unter der Voraussetzung einer entsprechend verlässlichen Nachrichtenlage zur Stabilität der Sicherheitsanalyse als ausreichend angesehen.

Truppenstärken

An innert 24 h verfügbaren Kaderpräsenzeinheiten sind zu unterhalten Summe 10 Bataillone sowie drei Brigadekommanden, ein Divisionskommando das zugleich den Führungsstab der Landstreitkräfte, Kommando Auslandseinsätze und erforderlichenfalls Stab für Katastrophenschutzeinsätze stellt.

KPE inkl. teilmobilmachungsabhängige KPE Summe 15.000 (Präsenzstand im Frieden inkl. GWD) im § 2 Fall zzgl. 18.000 (Mob Personal): 32.000

Ausbildungspersonal für Landwehrstammregimenter 5.000 = 100 Ausb.Kpen (davon 30 f KPE – 70 für Landwehr) Durchsatz bei 4 Monaten 3x /Jahr – je 150 = 15.000 x 3  =  125.000 Mann Landwehr zzgl. 32.000 aus KPE

Summe mobilgemachtes Heer: 157.000 Mann.