Es lebe die geschützte Werkstätte! – „Smart City“ Wien gegen mündige Konsumenten

Manchen Zeitgenossen erschließen sich Sinn und Funktion des Wettbewerbs in einer arbeitsteiligen Wirtschaft nicht. Sie wünschen sich Kooperation anstatt Konkurrenz. Dass eine Ausschaltung des Wettbewerbs unter Anbietern, auf welche Weise auch immer er erfolgen mag, stets zu Lasten der Konsumenten geht, begreifen sie nicht oder nehmen sie unbewusst in Kauf. Dass man beispielsweise im beinhart wettbewerbsorientierten Westen im noblen S-Klasse-Mercedes fahren konnte, der zudem in nur wenigen Wochen lieferbar war, während man im warmherzig-kooperativen Ostblock jahrelang auf seinen stinkenden Trabi warten musste, ist Geschichte und daher längst vergessen.

Ein aktuelles Beispiel für die im Land der Hämmer mehr denn je grassierende Wettbewerbsfeindlichkeit, bildet der von der Wirtschaftskammer unterstützte Kampf einer Wiener Taxizentrale gegen den verhassten Störenfried Uber, der sich untersteht, dem Taxigewerbe in geradezu skandalöser Weise Kundschaft abspenstig zu machen. Zwei Tage lang waren kürzlich die Dienste des Fahrtenvermittlers in der Bundeshauptstadt („Wien ist anders!“) per Gerichtsbeschluss unterbunden, ehe der Betrieb nach allerlei bürokratischen „Anpassungen“ wieder aufgenommen werden konnte. Es ging um die „Rückkehrpflicht“ der Fahrzeuge zu ihrem Betriebsstandort – also um eine besonders unsinnige, weil unnötig Ressourcen vergeudende Vorschrift. Bis zu 100.000,- Euro Strafen werden für den Fall eines Verstoßes angedroht.

Die Sache ist längst nicht ausgestanden: Einer der Platzhirsche im Wiener Taxigewerbe und die WKO, behalten sich weitere rechtliche Schritte gegen Uber vor. In einem Land, in dem das Taxigewerbe verfassungsrechtlich geregelt ist (kein Scherz!), tun sich Feinde von Konsumenteninteressen allemal leicht.

Natürlich geht es letztlich um nichts anderes, als um die Bewahrung vermeintlich wohlerworbener Rechte; um den gesetzlichen Schutz einer Einnahmequelle und um die Ausschaltung unliebsamen Wettbewerbs. Wer hätte das nicht gerne (wenn auch nur für sich selbst)? Schon vor rund 250 Jahren kritisierte Adam Smith in einem seiner Hauptwerke den Hang von Geschäftsleuten, den Wettbewerb – zum Nachteil der Kundschaft – mittels inoffizieller Absprachen ausschalten zu wollen. Im Falle der Taxizentrale 40100 gegen Uber, liegen die Dinge nicht anders. Branchenvertreter des Taxigewerbes verkünden sogar ganz offen und ungeniert, nicht hinnehmen zu wollen, dass die Kundschaft sich preiswerter alternativer Fahrtendienste bedient. Wo kämen wir denn da hin? Die Interessen einiger Tausend Taxilenker und deren Dienstgeber, sollen also mit deutlichen Mehrkosten für alle Taxikunden bezahlt werden. Auf die Idee, dass die Kundschaft (wie zum Beispiel der Autor dieser Zeilen) auf derlei Zumutungen mit rigoroser Taxikarenz reagieren könnte, kommt bei der Taxiinnung und bei der Wirtschaftskammer natürlich keiner.

Auf der Internetplattform „Taxiforum.at“ wird der beherzte Kampf der Wettbewerbsbehinderer gegen die Kundschaft, von einem „TomBlack“ so kommentiert: Man muss das Ganze so drehen, dass diese Kunden plötzlich ein schlechtes Gewissen bekommen, wenn sie die Fahrer nötigen für Sie zur Verfügung zu stehen. Koste es was es wolle.“ Wir lernen: Ein Kunde, der eine Dienstleistung zu einem vernünftigen Preis erstehen möchte, anstatt sich mit dem Erstbesten zufriedenzugeben, was ihm über den Weg läuft, „nötigt“ damit seinen Vertragspartner. So kann man es natürlich sehen. Jedermann, der Preise vergleicht, seien es die für Waren oder Dienstleistungen spielt keine Rolle, und sich in der Folge brutal und rücksichtslos für das günstigere Angebot entscheidet, sollte wenigstens ein schlechtes Gewissen haben. Erstaunlich, welch seltsamer Geist in der dunkelrot/giftgrün kontaminierten Bundeshauptstadt weht. Da hat offenbar nicht nur einer gar nichts verstanden.

Wo aus mehreren Angeboten gewählt werden kann, wird der Konsument in aller Regel gut bedient. Wo das indes nicht der Fall ist, eben nicht. So einfach ist das. Denn Monopolisten haben es einfach nicht nötig, sich anzustrengen. Ältere Semester werden sich noch der düsteren Tage des staatlichen Fernmeldemonopols entsinnen, als man zu horrenden Kosten exakt null Service geboten bekam und jahrelang vergeblich auf einen Telephonanschluss warten musste. Die Kundschaft hatte ja schließlich keine Alternative.

Bei Interessenkonflikten, wie im vorliegenden Fall der des traditionellen Taxigewerbes mit einem alternativen Dienstleister, ist es stets zweckmäßiger, bereits bestehende Regeln zu lockern, anstatt sie für alle – zum alleinigen Nachteil der Nachfragseite – zu verschärfen.

Dass viele Menschen es sich heute dreimal überlegen, ein Taxi zu rufen, liegt schlicht und ergreifend an den hohen Kosten jeder Fahrt. Diese wiederum resultieren aus kostspieligen hoheitlichen Regulativen einerseits und mangelndem Wettbewerb andererseits. Es ist in anderen geschützten Branchen in der Alpenrepublik übrigens nicht anders – man denke etwa an das Rauchfangkehrergewerbe oder an Apotheken, die, dank Gebietsschutz und anderer wettbewerbsfeindlicher Privilegien, keinerlei Wettbewerb kennen sondern – zum Verdruss der Konsumenten – überaus kommod in ihren geschützten Werkstätten vor sich hin werken können.

Doch es gilt, ein ehernes Gesetz zu würdigen: Konkurrenz belebt das Geschäft. Im Personenbeförderungsgewerbe verhält es sich nicht anders.

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Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher